Das hier vorliegende HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPT wurde unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben erstellt und soll einen möglichst normalen Unterrichtsverlauf bei größtmöglicher Sicherheit für alle im Diefenbach Gymnasium Lernenden, Lehrenden und Arbeitenden gewährleisten.
Die Maßnahmen richten sich nach der jeweils gültigen Regelung des BMBWF. Das aktuell gültige Szenario ist der Schulhomepage zu entnehmen.
Die definierten Maßnahmen dienen dem Schutz aller Anwesenden im Schulgebäude. Ein bewusstes Missachten und Nichteinhalten bedeutet eine absichtliche Gefährdung anderer und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich.

Es sind einige grundsätzliche Regeln immer zu beachten:
• Hände gründlich waschen!
• Räume häufig lüften!
• Auf Atem- und Hustenhygiene achten!
• Freiwillig kann MNS (Mund-Nasen-Schutz) getragen werden!

• Vor dem Schulgebäude sind größere Schülergruppen zu vermeiden.
• Den SchülerInnen wird empfohlen, immer einen eigenen MNS in die Schule mitzunehmen.
• Die SchülerInnen haben das Schulgebäude bei Szenario 1 und 2 durch die Eingänge A und B zu betreten. Bei Szenario 3 und 4 gilt die Regelung der Tabelle!

 

• Bei späterem Unterrichtsbeginn ist immer Eingang B zu verwenden.
• Beim Verlassen des Schulgebäudes muss wieder jener Eingang benützt werden, durch den die Schule betreten wurde! Die Bereiche vor den Eingängen sind möglichst rasch zu verlassen.
• Die SchülerInnen sollen die Hände bei den Desinfektionsmittelspendern im Eingangsbereich desinfizieren.

• Zu Stundenbeginn und bei Bedarf wird der Klassenraum von der Lehrkraft gelüftet.
• Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Pausen keinesfalls die Fenster geöffnet werden, sofern nicht ein/e Lehrer/in die gesamte Zeit im Klassenraum anwesend ist. Auch Unterricht bei geöffneter Türe ist möglich, sofern dadurch das Unterrichtsgeschehen nicht negativ beeinflusst wird.

• Die Antigen-Tests werden durch die Schulleitung beschafft.
• In der ersten Schulwoche kann am Dienstag und Mittwoch eine freiwillige Antigen-Testung vor Ort durchgeführt werden, sofern die entsprechende Einverständniserklärung vorliegt.
• Danach können alle zwei Wochen je 2 Antigen-Tests zur freiwilligen Selbsttestung zuhause in Anspruch genommen werden, sofern die entsprechende Einverständniserklärung vorliegt.
• In den Szenarien 3 und 4 werden verpflichtende PCR-Tests nach den Regelungen des BMBWF durchgeführt.

• SchülerInnen, die an einer akuten Erkältung mit oder ohne Fieber erkrankt sind, sollen von der Schule fernbleiben.
• Wenn ein/e Schüler/in Symptome aufweist und der Verdacht besteht, an COVID-19 erkrankt zu sein, ist sofort eine Abklärung der Erkrankung über die Telefonnummer 1450 vorzunehmen.

• Bei einem Verdachtsfall bzw. einem positiven Antigen-Testergebnis in der Schule werden die Eltern der SchülerInnen so rasch wie möglich verständigt und die weiteren Schritte nach den jeweiligen Vorgaben der vorgesetzten Behörden besprochen.
• Alle Kontaktdaten der SchülerInnen und Erziehungsberechtigten müssen daher im Sekretariat aktuell hinterlegt sein. Sollten sich Adresse und/oder Telefonnummer ändern, ist dies umgehend dem Klassenvorstand mitzuteilen!
• Bei einem positiven Antigen-Testergebnis zuhause gilt die auf dargestellte Vorgehensweise unter dem Punkt „Abbildung des Vorgehens“.

• In allen Räumen werden Tische, Waschbecken und Türschnallen durch unsere
SchulwartInnen bzw. unser Reinigungspersonal mindestens einmal täglich gereinigt.